Ist der Regierungsrat visionslos glücklich? (Eine Posse)

Drei Kantonsräte und Innen haben im Zusammenhang mit der Projektierung der neuen Kantonsschule auf dem ehemaligen Areal der Chemie Uetikon ein sinnvolles, kurz und klar formuliertes Postulat (41/2018) eingereicht. Sinnvoll einerseits, weil Kultur und Bildung geistesverwandt sind und die Kultur genau wie die Bildung Räume braucht und andererseits, weil im aktuellen Projekt-Stadium auch noch alles wichtige berücksichtigt werden kann, statt nachbessern zu müssen oder sich eine Chance einfach entgehen zu lassen und hinterher hilflos faule Ausreden zu bringen.

Auszug aus dem Postulat von Esther Meier, Eva-Maria Würth und Thomas Forrer:

«Der Regierungsrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei Planung, Budgetierung und Bau der neuen Kantonsschule Uetikon öffentlich zugängliche Räume für kulturelle Produktion, Präsentation und Austausch geschaffen werden. Dafür ist im Sinne einer niederschwelligen Benützbarkeit dem Raumbedürfnis der Öffentlichkeit nach kulturellen Räumen angemessen Rechnung zu tragen. Explizit sind – ergänzend zu Mitbenützung von Sporthalle und Aula – Räume für eine Mischnutzung durch verschiedenste Kultursparten einzuplanen.»

Klingt doch einleuchtend, oder? Nicht für den Regierungsrat, der (hier in Auszügen und HIER > vollständig) Stellung nimmt:

«Die Kantonsschulen stellen bereits heute gemäss der Schulraumverordnung vom 21. Januar 1998 (LS 410.13) ihre Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen für Dritte zur Verfügung, sofern sie nicht für Schulzwecke gebraucht werden. Dies gilt auch für die neue Kantonsschule Uetikon am See.»

Auf dem Papier ja. Aber: In Küsnacht beispielsweise wird (nicht wie in der Abstimmungsvorlage versprochen) die Nutzung für Kulturveranstaltungen durch die Belegung der Schule – so jedenfalls die Ausrede – nahezu verunmöglicht oder zu astronomischen Mietsummen und durch rigide Auf- und Abbau-Zeiten erschwert. Doch weiter im Text:

«Beim Bau der neuen Kantonsschule in Uetikon am See stehen – wie bei jeder Schule – die Bedürfnisse der Schule (aha, nicht der Schüler) im Vordergrund. Seitens des Kantons bestehen keine gesetzlichen Grundlagen, die es erlauben würden, in diesem Rahmen öffentliche Räume für kulturelle Vorhaben zu finanzieren.»

Es gibt auch keine rechtlichen Grundlagen, die dies verböten! Wie sieht es der Freisinn ganz liberal vor: Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Doch der Regierungsrat setzt kuschelmässig noch einen obendrauf:

«Es wäre überdies auch sachlich nicht gerechtfertigt, solche Infrastrukturvorhaben zulasten des Budgets der Bildungsdirektion zu finanzieren.»

Ja, natürlich wäre das dodall unfair. Aber wer sagt denn, dass die Erstellung zusätzlicher Räume zulasten des Bildungsbudgets gehen müssten?!? Die Wirtschaft spricht doch immer von Synergien. Sprechen die Departemente des Kantons und also auch die Regierungsratenden nicht über den Tellerrand hinaus miteinander, um die Finanzierung aus zwei Departementen zu ermöglichen? WO liegt das Problem? WER will das WARUM nicht?

Nun, das Geschäft ist für die Kantonsratsdoppelsitzung (die Sitzung wird noch länger als das Wort!) vom Montag, den 28. Mai 2018 als Traktandum Nr. 108 gelistet. Ernüchterte Zungen behaupten, man käme an dieser Sitzung wohl kaum bis zu Traktandum 48, welches übrigens das Film- und Medienförderungsgesetz (343/2017) behandeln soll.

Ich beruhige mich gleich wieder. Darum ganz sachlich: Hat jemand einen Tucker zur Hand?

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