Jetzt oder nie!

Seit geraumer Zeit sind verschiedene kulturpolitisch wichtige Geschäfte im Zürcher Kantonsrat und in anderen Räten in Arbeit. Und laufend kommen neue hinzu. Die Materie erscheint für Normalsterbliche im ersten Augenblick nicht nur trocken, es wird auch nicht sofort klar, wie wir als Konsumenten, als Publikum in unserem Kino, unserem Theater, unserem Gemeinschaftszentrum davon betroffen sein werden. Doch ein Blick darauf vermittelt ein Bild von der aktuellen politischen Haltung gegenüber der Kulturförderung und darüber hinaus. Diese kurze Zusammenstellung macht vor allem eines klar: Kulturschaffende und -vermittelnde können sich als Einzelkämpfer gegeneinander ausspielen lassen oder gemeinsam mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln und dem gebotenen Charme lobbyieren >

Zwei der wichtigsten Geschäfte sind sicherlich die Vorlage des Regierungsrates zum kantonalen Lotterie- und Sportfondsgesetz und die Beratung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans KEF 2019-2022. Bei ersterem hat der Regierungsrat noch den Ausgang der Abstimmung über das neue Geldspielgesetz vom 10. Juni 2018 abgewartet, wie er in einer Stellungnahme verlauten liess. Da das Geldspielgesetz angenommen wurde, wird der Antrag des Regierungsrates wohl demnächst in den Kantonsrat kommen und an eine Kommission zur Beratung überwiesen.
Der KEF 2019-2022 dient als Grundlage für das ordentliche Budget des Kantons und stellt eine rollende Finanzplanung über die kommenden vier Jahre dar. Der KEF wird in der kantonsrätlichen Budgetdebatte im Dezember 2018 ein erstes Mal thematisiert. Die Vorberatung in den Kommissionen und Fraktionen beginnt nach den Sommerferien. Wichtig für die Kultur ist, dass für das Jahr 2022 wieder staatliche Mittel budgetiert werden, da ab 2022 der Lotteriefonds, aus dem die Kulturförderung zur Zeit finanziert wird, fast geleert sein wird.

Geschäfte im Kantonsrat

> Noch ausstehend ist die Vorlage des Regierungsrates zum Lotterie- und Sportfondsgesetz LSGF des Kantons Zürich inklusive Festlegung des Verteilschlüssels der Lotteriefondsgelder für die Bereiche Sport, Kultur, Denkmalpflege und Allgemeines und einem Vorschlag, wer über die Gelder walten soll.
Die Vernehmlassung dazu fand von März bis Mai 2017 statt. Dazu wurden wichtige Players der Kultur zur Vernehmlassung gar nicht eingeladen. Sie haben sich aber trotzdem eingemischt und zahlreiche Vernehmlassungsantworten eingereicht, die – entgegen den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 20 % – allesamt beim Verteilschlüssel 30 % und mehr für die Kultur fordern. Interessanterweise ist im Namen des Entwurfs von einem Lotterie- und Sportfondsgesetz LSGF, nicht aber von Kultur die Rede.

> Ab August 2018: Beratung des KEF 2019-2022 in den Kommissionen und Fraktionen. Dazu gibt es bereits Anträge von einzelnen Mitgliedern es Kantonsrates auch die Kultur betreffend, die zeigen, woher der Gegenwind weht. Werden für das Jahr 2022 – über die gesetzlich gebundenen Beiträge für das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich hinaus – keine Mittel für die Kultur im Staatshaushalt budgetiert, werden ab dem betreffenden Jahr die Gelder für die Kulturförderung fehlen. Die im Lotterie- und Sportfondsgesetz vorgesehenen 20 % reichen nicht zur Finanzierung der Kulturförderung aus.

> Postulat (ehem. Motion) 248/2015 der FDP, die 50 % der Lotteriefondsgelder für die Kultur fordert. Der Regierungsrat hat Fristerstreckung zu diesem Geschäft beantragt mit einer interessanten Begründung: «Die daraufhin bereinigte Fassung des LSFG wurde wegen der am 10. Juni 2018 stattfindenden Volksabstimmung über das gegen das Geldspielgesetz zustande gekommene Referendum dem Regierungsrat noch nicht zur Antragstellung an den Kantonsrat vorgelegt. Denn nach der Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung, deren Ausgang offen ist, wird zu prüfen sein, ob eine Anpassung der LSFG-Vorlage erforderlich ist, sei es wegen der Ablehnung des Geldspielgesetzes in der Volksabstimmung oder wegen des vom Bundesrat neu festzulegenden Inkraftsetzungszeitpunktes.»

> Areal der ehemaligen Chemie Uetikon CU:Im Oktober 2017 erfolgte eine Anfrage 289/2017 an den Regierungsrat betreffend kultureller Zwischennutzung des Areals der Chemie und Papier Holding Uetikon, auf dem in ein paar Jahren die neue Kantonsschule entstehen soll. Die Antwort des Regierungsrates erfolgte am 9. Januar 2018. Einige Kantonsrätinnen und Kantonsräte liessen nicht locker und schoben ein Postulat 41/2018 nach, das die Einplanung von Kulturräumen in der neuen Kantonsschule Uetikon verlangt. Die Stellungnahme des Regierungsrates vom 25. April 2018 fiel ausweichend aus. Der Kanton sei nicht zuständig (obwohl zu 50 % Besitzer und ausserdem in ein Projekt-Verfahren involviert) und relativierte damit auch gleich seine Antwort vom 9. Januar betreffend der Möglichkeit einer Zwischennutzung bzw. der Übernahme von Verantwortung und Federführung. Ausserdem stellte er fest, dass es nicht richtig wäre, ein Kultur-Projekt dem Bildungsbudget anzulasten (was das Postulat mit keinem Wort verlangt). Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, nicht auf dieses Geschäft einzutreten (siehe dazu auch «Visionslos glücklich»). Bis Ende 2018 verspricht er Konkretes: «In einem städtebaulichen Varianzverfahren prüfen vier Planungsteams unter den gegebenen planungsrechtlichen Vorgaben die Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung von Wohnen, Bildung, Kultur und öffentlicher Nutzung auf dem infrage stehenden Areal. Beide Verfahren laufen noch bis Mitte 2018. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2018 vorliegen.» Im Beschrieb dieses Varianzverfahrens kommt das Wort Kultur allerdings nicht vor.
Dabei könnte alles ganz anders aussehen >

> Zur Weiterentwicklung der Film- und Medienförderung der Zürcher Filmstiftung wurde am 12. Dezember 2017 (unabhängig von der Volksinitiative) das Postulat 343/2017 eingereicht. Die Zürcher Filmstiftung wird mitfinanziert aus dem Lotteriefonds. Dieses Kommissionspostulat verlangt vom Regierungsrat, einen allfälligen kantonalen Beitrag an die Zürcher Filmstiftung ab dem Jahr 2022 an die Bedingung zu knüpfen, dass die Filmstiftung einen angemessenen Anteil des kantonalen Geldes für die Förderung neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen (wie Games und andere interaktive Formate) einsetzt. Die Antwort des Regierungsrates steht noch aus. Im Kantonsrat wurde Antrag auf Diskussion gestellt, und damit ist das Geschäft auf der Traktandenliste hintan gestellt.

> Scheinbar harmlos: Einen Crowdfunding-Anteil (Mehr Markt in die Zürcher Kulturprojekt-Finanzierung) fordert das Postulat 107/2018 der FDP. In der Begründung heisst es unter anderem: «Antragsteller im Kulturprojektbereich müssen üblicherweise einen bestimmten Teil ihres Projektbudgets in Form privater Gelder aufbringen. Die Details regelt das Amt für Kultur. Dieses Postulat möchte den Zürcher Kulturschaffenden die Gelegenheit geben, ihre Projekte vor deren Realisierung der Öffentlichkeit zu präsentieren und in Form eines Crowdfunding-Aufrufs deren Marktfähigkeit zu testen.» Bei genauerem Hinsehen handelt es sich dabei nicht nur um eine Gelegenheit und einen Test für die Kulturschaffenden, sondern um eine Bedingung zum Erhalt von Fördergeldern: «Projekte, welche den vorgegebenen Prozentanteil durch Crowdfunding-Beträge nicht abdecken können, erhalten in der Folge keine staatlichen Fördergelder.» Was wohlwollend klingt, muss es nicht zwingend sein.

Worauf ich hinaus will: Solidarität

Die nächsten Monate werden politisch entscheidend sein. Im Vergleich zur Bauernlobby steckt das Kulturlobbying noch in den Kinderschuhen. Und anders als bei der Bauernlobby wird – wie bei der Kulturarbeit selbst – auch das Kultur-Lobbying zu einem grossen Teil ehrenamtlich, also zum Nulltarif geleistet. Da dabei dennoch Kosten anfallen und höchst wahrscheinlich auch Mittel für eine Kampagne (und sei sie auch noch so klein) gebraucht werden, fordere ich ALLE dazu auf, bei der Pro Kultur Kanton Zürich Mitglied oder Gönner_*In zu werden. Sie kann jeden Franken brauchen. Ich danke euch. Für die Aufmerksamkeit und die Unterstützung.

 

 

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