Von Landwirtschaft und anderen Subventionskünsten

Das mag jetzt vielleicht sonderbar klingen, aber es ist wahr: Ich lese die 84-seitige «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik», die der Bundesrat am 1. November 2017 herausgegeben hat. Warum? Erstens, weil ich zum ersten Mal seit eineinhalb Jahren Ferien habe. Zweitens, weil das ja irgend jemand lesen muss, damit sich nicht eine Hundertschaft die ganze Liebesmüh’ umsonst gemacht hat. Und drittens, weil mich eine Bemerkung von Regierungsrat Hans Stocker, seines Zeichens Finanzminister des Kantons Zürich, an einem Podium auf die Idee gebracht hat. Er sagte nämlich – so oder sinngemäss – dass Bauern und Kulturschaffende einiges gemeinsam hätten. Sie kultivierten etwas und seien beide nicht gerade auf Rosen gebettet.

So weit, so gut. Ich will also herausfinden, wie die Verhältnisse sind. Wieviele Menschen im Kanton Kunstschaffende oder anderswie kulturschaffend, wieviele in der Kreativwirtschaft und wieviele auf Äckern und in Ställen tätig sind. Und was sie dafür vom Staat bekommen.
Und nein: Ich will keinem Bauern etwas wegnehmen. Aber für die Kulturschaffenden den gleich hohen Stellenwert einfordern.

Als erstes fällt mir bereits im beleuchtenden Bericht dazu auf, dass neusterdings von Land- und Ernährungswirtschaft gesprochen wird. Konsequenterweise müsste dann also von Land- und Ernährungswirten gesprochen werden. Was nicht der Fall ist. Im weiteren entdecke ich Tipps von klugen Köpfen für die Landwirtschaft, sich doch neue Geschäftsmodelle auszudenken und sich öfter direkt an die Kunden (Verbraucher) zu wenden. Nun ist dieser Tipp – angesichts der übermächtigen Fenaco als vertraglich bindende Generalabnehmerin – etwa so bescheuert wie die Empfehlung der Politiker an die Kulturschaffenden, sich doch bitte an die (inzwischen nahezu ausgestorbenen oder eben entmündigten) Mäzene zu wenden, wenn sie Geld brauchen. Sorry für das «bescheuert». Ist doch wahr.

Gewisse Parallelen zwischen Landwirtschaft und Kultur.

Herr Stocker hatte sicherlich in einem Recht: Die Agrarpolitik – speziell deren Verwaltung – wird immer wieder in Frage gestellt. Der administrative Aufwand ist gewissen Parlamentariern ein Dorn im A…. . So fordert eine Motion Müller, aber auch Frau Keller-Suter, dass der Aufwand verkleinert werden und dann gefälligst jemand einen ausführlichen Bericht darüber verfassen solle, wo und wie erfolgreich administrative Arbeit eingespart wurde. Weniger Arbeit ist mehr. Nachher. Dies beiden haben es begriffen. Ein ähnliches Ansinnen formulierte Mike Künzle, sesshafter Stadtpräsident von Winterthur, als er Einsparungen vorschlug, indem man die Büros und die Administration verschiedener Kulturveranstalter zusammenlegt. Ich habe ihm dann geantwortet, dass man da sicher schampar viel sparen könne, da die Vereine völlig verschiedene Mitgliederkarteien hätten und die Administrationen zudem ehrenamtlich erledigt würden …

Genau wie die Kulturschaffenden werden auch die Bauern immer wieder dazu aufgefordert, «wettbewerbsfähig» zu werden. Ich zitiere aus der Gesamtschau:

Wettbewerbsfähig ist ein Marktakteur, wenn er eine Nachfrage für seine Produkte bzw. Leistungen zu einem für ihn gewinnbringenden Preis findet.

Aha. Darum werden Agrar-Produkte und -Leistungen im Kanton Zürich mit rund 20 % des Produktionswertes subventioniert. Und darum werden zahlreiche Produktionen von Kultur-Institutionen und Ensembles mit Beiträgen gefördert. Weil sie so wettbewerbsfähig sind. Wohlverstanden: Die Zuschauer sind da, die Ränge oft voll. Bloss ist niemand bereit, für eine Vorstellung in einem Kleintheater 60 Franken hinzublättern. Egal, wie professionell die Produktion ist. Der Frust ist zumindest in dieser Hinsicht beiden Wirtschaftszweigen sicher.

Eine weitere Parallele sehe ich bei jenen Leistungen, die weder Bauern noch Kulturschaffende verkaufen und also auch nicht beziffern können: Landwirte drängen den Wald zurück, kultivieren Kulturland und Fruchtfolgeflächen. Diese sind zwar schön anzusehen, aber es kommt für Erbenzähler nichts zählbares dabei heraus. Es ist eine Schutzmassnahme.
Kulturschaffenden geht es ganz ähnlich: Nebst dem unmittelbaren Vergnügen, dass sie bereiten, beackern sie die Köpfe und Seelen des Publikums, ebenfalls als Schutzmassnahme – vor dem Verkümmern der Gesellschaft. Ausserdem ist es eine Investition in deren Phantasie und Erfindungsgeist. Aber das Zählbare wird bestimmt nicht auf dem Konto Kultur verbucht.

Es gibt aber auch deutliche Unterschiede.

Im Kanton Zürich arbeiten gerade mal 1,1 % der Bevölkerung in der Land- und Ernährungswirtschaft (Quelle BLW und BFS 2016). Gemessen an den anderen 98,9 % also ein Folklore-Anteil. Auf diese 1,1 % kommen die Kulturschaffenden (Profis und ein Heer unverbesserlicher Ehrenamtlicher eingerechnet) locker. Und wenn man nun noch ca. 11 % in der Kreativwirtschaft Tätige hinzuzählt, werden die Verhältnisse deutlich. Dass die Bauern weit weniger angefochten und deshalb auch deutlich höher subventioniert werden, ist wohl dem Umstand, dass sie durch eine ungleich stärkere Lobby vertreten werden, geschuldet. So ist die hiesige Kulturlobby, die Pro Kultur Kanton Zürich zwar gut gestartet, aber eben erst gestartet. Erste zarte Bande werden geknüpft, erste Loblieder und Schwüre auf die Kultur entgegen und einzelne Abfuhren in Kauf genommen. Bei dieser Arbeit wird einem noch eine weitere Parallele bewusst: Auf dem Papier, sprich in unserer Verfassung, haben Land- und Ernährungswirtschaft und die Kulturförderung ähnlich kurze und knackige Artikel. Bei der Umsetzung ist aber der eine ein Must, der andere lediglich Nice to have. Rate mal, …


Schweizer Bundesverfassung / Art. 104 Landwirtschaft

1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
> sicheren Versorgung der Bevölkerung;
> Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
> dezentralen Besiedlung des Landes.

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